Seit dem 1. Januar 2024 müssen Ärztinnen und Ärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel mittels eines eRezepts, also rein elektronisch, verordnen. Annehmen können diese eRezepte zurzeit nur Apotheken; alle anderen Akteure im Gesundheitswesen wie z.B. die MPF als sog. Sonstige Leistungserbringer können und dürfen noch keine eRezepte annehmen.
Die neue Regelung gilt im ersten Schritt nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel – arzneimittelähnliche Medizinprodukte und Hilfsmittel sind gem. §31 SGB V erst ab 2027 verpflichtend als eRezept auszustellen.
Ein arzneimittelähnliches Medizinprodukt ist zum Beispiel das Freka DrainJet. Diese Spüllösung ist nicht als eRezept auszustellen, sondern kann wie bisher als Muster 16-Rezepten verordnet und zum Beispiel an die MPF geschickt werden!
Auf der Website der KBV wird deutlich dargestellt, welche Produkte weiterhin als Muster 16-Rezept ausgestellt werden, also nicht als eRezept. Diese umfassen:
Weitere Verordnungen, die vorerst weiterhin auf Papier ausgestellt werden:
Auf der Website des KBV und des Gesundheitsministerium sind alle Informationen umfassend dargestellt: KBV - Elektronisches Rezept (eRezept) oder https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept
Bei weiteren Fragen steht das Team der MPF gerne zur Seite.